Abwesenheitsregelung
Bei Abwesenheit, z.B. Krankenhaus, werden ab dem 4. Abwesenheitstag die Heimkosten um 25 % pro Tag reduziert. Die Abwesenheit beginnt ab dem Folgetag der Verlegung.
Ausbildungsumlage
Gesetzlich geregelte Finanzierung der Ausbildungskosten unabhängig davon, ob und wie viele Auszubildende in einer Einrichtung ausgebildet werden.
EEE
Der einrichtungseinheitliche pflegebedingte Eigenanteil errechnet sich aus den reinen pflegebedingten Kosten und der Ausbildungsumlage abzüglich der Pflegesachleistungen der Pflegekasse entsprechend dem Pflegegrad.
Heimkosten
Die Heimplatzkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- den Pflegekosten
- den Ausbildungskosten
- den Investitionskosten
- den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Pflegekassen beteiligen sich mit pauschalen Leistungsbeträgen je nach Pflegegrad an den Pflege- und Ausbildungskosten. In aller Regel reichen diese Beträge aber bereits nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken, sodass hier ein Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten zu zahlen ist.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der Pflegebedürftige immer selbst bezahlen.
Investitionskosten
Investitionskosten sind die Ausgaben eines Heimbetreibers für die Immobilie, also vor allem für Herstellung, Anschaffung oder Instandsetzung von Gebäuden und technischen Anlagen in diesen Gebäuden. Dazu gehören Kosten für Gebäudemieten, Finanzierungskosten, Leasingaufwendungen, Abschreibungen und Instandhaltungskosten.
Leistungszuschlag
Mit Leistungszuschlag wird in der Pflegeversicherung ein Zuschuss für Pflegebedürftige in vollstationärer Versorgung bezeichnet, der Heimbewohnende finanziell entlasten soll. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie lange die pflegebedürftige Person bereits in Pflegeheimen lebt.
Der Leistungszuschlag beträgt:
- 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn eine Person bis zu 12 Monate in einem Pflegeheim lebt
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn eine Person mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim lebt
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn eine Person mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim lebt
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn eine Person mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim lebt
Der Zuschuss wird nur bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 gewährt.
Pflegesachleistungen
Anteil der Pflegekassen zu den Pflegesätzen und der Ausbildungsumlage entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad.